Neue Corona-Veordnung in Baden-Württemberg

Corona-News Pressemitteilung

In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.16.08.2021

Seit heute, 16. August, ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.Auch Auch für das Ausüben unseres Sports hat es gewisse Auswirkungen. In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. So ist es in der neuesten Fassung der Corona-Verordnung nachzulesen. Bei Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage des Schülerausweises.Es greift also auch im Trainings- und Wettkampfbetrieb die 3G-Regel unabhängig von den Inzidenzzahlen.In den FAQ zur neuen Corona-Verordnung werden auch die wichtigen Fragen zum Sporttreiben beantwortet.

Hier der Link zu den FAQs: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Auch der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) informier regelmäßig zum aktuellen Stand: https://www.lsvbw.de/neue-verordnung/

Sollte es neue Regelungen bzw. Änderungen für die Ausübungen unses Sports geben, werden wir wieder umfassend informieren.

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